Fenstertausch als Einzelmaßnahme: diese Förderungen stehen Dir zur Verfügung.
- Anna Meshkov
- 3. Juni
- 3 Min. Lesezeit

Beim Fenstertausch als Einzelmaßnahme kannst Du aktuell von folgenden Fördermöglichkeiten wie BAFA-Zuschuss, KfW-Kredit und steuerlicher Förderung profitieren und so Deine Investitionskosten spürbar reduzieren.
1. BAFA-Zuschuss (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, BEG EM)
Förderhöhe:
15 % der förderfähigen Kosten als Grundzuschuss.
20 % der förderfähigen Kosten, wenn der Fenstertausch Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
Maximal förderfähige Kosten:
Bis zu 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr, maximaler Zuschuss somit 12.000 €.
Förderfähige Kosten:
Material- und Handwerkerkosten für neue Fenster, auch für Dachfenster und Sonnenschutz.
Voraussetzungen:
Die neuen Fenster müssen einen Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m²K) haben.
Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein.
Die Investitionssumme muss mindestens 2.000 € betragen.
Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist Pflicht; dessen Kosten werden zu 50 % gefördert.
Auszahlung:
Die Förderung wird nach Abschluss und Nachweis der Maßnahme ausgezahlt.
Familie Müller wohnt in einem 30 Jahre alten Einfamilienhaus in Augsburg. Sie möchten 10 alte Fenster durch moderne, dreifach verglaste Kunststofffenster mit einem Uw-Wert von 0,8 W/(m²K) ersetzen. Die Gesamtkosten für Fenster, Einbau und Sonnenschutz betragen 15.000 €. Der Honorar eines Energieberaters beträgt 400 €. Andere Sanierungsmaßnahmen sind in der albsichtbarem Zukunft nicht geplant.
Ausgangslage
Gebäude: 30 Jahre altes Einfamilienhaus in Augsburg
Maßnahme: Austausch von 10 alten Fenstern gegen neue, dreifach verglaste Kunststofffenster (Uw-Wert 0,8 W/(m²K))
Gesamtkosten für Fenster, Einbau und Sonnenschutz: 15.000 €
Honorar Energieberater: 400 €
Weitere Sanierungsmaßnahmen: nicht geplant (kein iSFP)
Förderhöhe BAFA-Zuschuss
1. Zuschuss für Fenstertausch
Fördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten (da kein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt).
Förderfähige Kosten: 15.000 € (Fenster, Einbau, Sonnenschutz)
Förderbetrag: 15.000 €×0,15=2.250 €
2. Zuschuss für Energieberater
Fördersatz: 50 % des Honorars.
Förderbetrag: 400 €×0,5=200 €
3. Gesamte Förderung für Familie Müller
Förderposten | Betrag |
BAFA-Zuschuss Fenster | 2.250 € |
BAFA-Zuschuss Berater | 200 € |
Summe Förderung | 2.450 € |
2. Steuerliche Förderung
Förderhöhe:
Bis zu 20 % der Sanierungskosten, maximal 40.000 € über drei Jahre verteilt, als Steuerbonus (der Steuerbonus wird direkt beim Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt und mindert die Steuerlast über drei Jahre hinweg (7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr).
Voraussetzungen:
Gebäudealter: Das Haus oder die Wohnung muss zum Zeitpunkt der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sein (maßgeblich ist das Datum des Bauantrags).
Eigennutzung: Du musst Eigentümer*in der Immobilie sein und sie selbst bewohnen. Für vermietete Objekte ist die steuerliche Förderung ausgeschlossen.
Fachunternehmen: Die energetische Maßnahme (also der Fenstertausch) muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
Technische Anforderungen: Die neuen Fenster müssen bestimmte technische Vorgaben erfüllen, insbesondere die in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgelegten U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizient).
Fachunternehmerbescheinigung: Du benötigst eine Bescheinigung des Fachunternehmens über die fachgerechte Ausführung und die Einhaltung der technischen Anforderungen. Diese Bescheinigung muss dem Finanzamt vorgelegt werden.
Keine Antragstellung vorab nötig: Im Gegensatz zur BAFA-Förderung ist keine Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Die steuerliche Förderung wird im Nachgang über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht.
Energetische Baubegleitung und Fachplanung: Auch die Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung durch einen zugelassenen Energieberater können zu 50 % steuerlich geltend gemacht werden, sofern diese in Anspruch genommen werden.
Wichtig:
Für die steuerliche Förderung ist kein Energieberater zwingend vorgeschrieben, aber die technischen Anforderungen müssen erfüllt und nachgewiesen werden.
Die steuerliche Förderung kann nicht mit dem BAFA-Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombiniert werden.
3. KfW-Förderkredit (Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Programm 358, 359))
Förderhöhe:
Zinsgünstiger Kredit bis zu 120.000 € für Einzelmaßnahmen wie den Fenstertausch.
Voraussetzungen:
Die Fördervoraussetzungen für den KfW-Kredit sind identisch mit den Anforderungen des BAFA-Zuschusses. Dazu zählen unter anderem die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, die Einhaltung technischer Mindeststandards sowie die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme.
Kombination:
Kann mit dem BAFA-Zuschuss kombiniert werden.
4. Regionale Förderprogramme
Je nach Bundesland oder Kommune können zusätzliche Fördermittel für den Fenstertausch zur Verfügung stehen, zum Beispiel In Nürnberg gibt es Schallschutzfensterprogramm, das die Sanierung von Fenstern in bestimmten Bereichen der Stadt fördert. Dieses Programm unterstützt den Einbau von schallgedämmten Fenstern, um den Lärmpegel in Wohngebäuden an besonders verkehrsreichen Straßen zu reduzieren.
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