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BEG Heizungsförderung: Neue Angebote bei der KfW ab 27.08.2024

2. Sept. 2024
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt. 2024

neue_heizungsfoerderungen

Ab dem 27.08.2024 stehen bei der KfW neue Förderprodukte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Verfügung. Es können dann Anträge für nachfolgende Produkte gestellt werden. 


Zuschüsse:


  •  Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459)

  •  Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522) 


Kredit:


  •  Ergänzungskredit für Unternehmen – Nichtwohngebäude (523)


Damit sind Zuschüsse bis zu max. 35 % möglich: 


  •  Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten 

  •  Effizienzbonus 5 % für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen

  •  zuzüglich ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 €. 


Darüber hinaus können zinsvergünstigte Ergänzungskredite für Unternehmen für den Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen beantragt werden. Die Kreditförderung "BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)" kann bei einem frei wählbaren Finanzierungspartner der KfW (Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen) unter Vorlage einer Zuschusszusage der KfW und / oder eines Zuwendungsbescheids des BAFA für eine Zuschussförderung nach der Förderrichtlinie "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" beantragt werden.


Details zur Förderung und die entsprechenden Merkblätter finden Sie ab sofort auf den jeweiligen Produktseiten der KfW unter Formulare und Downloads:



Quelle: Infoletter Energieeffizienz-Expertenliste vom 16.08.2024

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